Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit möglich
Das Unternehmen Tesla hat die Genehmigungsbehörde darüber informiert, dass der Genehmigungsantrag für die Anlage zur Herstellung von Elektrokraftfahrzeugen in Grünheide (Mark) geändert werden soll. Aufgrund von verfahrensrechtlichen Aspekten und Teslas Wunsch, weitere Verbesserungen der Automobilfabrik bereits in das aktuelle Verfahren einzubringen, beabsichtigt Tesla Brandenburg eine erneute Änderung des vorliegenden Genehmigungsantrags nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz. In den geänderten Antrag wird auch die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Batteriezellherstellung einbezogen. Der genaue Umfang der vorgesehenen Änderungen ist der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, derzeit noch nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund dieser Änderung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wird. Dies beinhaltet eine erneute Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen sowie die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.
Da über Art und Umfang der geplanten Änderungen noch keine näheren Informationen vorliegen, können Aussagen zum weiteren Verfahrensablauf und zur Dauer bis zu einer abschließenden Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden. Das Genehmigungsverfahren ist ein antragsgebundenes Verfahren. Der Vorhabenträger ist berechtigt, seinen Antrag jederzeit zu ändern. Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach § 8 Abs. 2 der Genehmigungsverfahrensverordnung (9. BImSchV), ob eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens erforderlich wird. Diese würde die Auslegung der geänderten Antragsunterlagen für einen Monat sowie einen weiteren Monat Einwendungsfrist beinhalten. Ob eine erneute Erörterung von möglichen Einwendungen erforderlich wird, hängt vom Inhalt der Einwendungen ab. |