Übersicht über Änderungen und Neuregelungen in diesem Jahr
Online arbeitslos melden
Seit dem 1. Januar ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung stellt dabei auf den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, d.h. die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises, ab.
Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze, die maximale Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit wurden bis zum 31. März 2022 verlängert.
Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2022 auf 0,09 Prozent festgelegt.
Neue Regelbedarfe, Erhöhungen Schulbedarf und Verlängerung des vereinfachten Zugangs in der Grundsicherung
Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 449 Euro
- für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 404 Euro
- für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 360 Euro
- für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 376 Euro
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 311 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 285 Euro
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ergibt sich für das erste Schulhalbjahr 2022 eine Erhöhung auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr eine Erhöhung auf 52,00 Euro.
Des Weiteren ist der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verlängert worden. Er gilt jetzt für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen.
Erhöhung Kinderzuschlag
Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag steigt um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Private Arbeitsvermittlung
Im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung treten zum 01. Januar 2022 folgende Änderungen in Kraft:
- Die Vergütung für eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung wird um 500 € auf 2.500 € bzw. bei Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen auf 3.000 € angehoben.
- Für die Vermittlung einer geringfügigen Beschäftigung darf ein privater Arbeitsvermittler künftig keine Vermittlungsprovision vom Arbeitsuchenden verlangen oder entgegennehmen.
- Private Arbeitsvermittler werden verpflichtet, bei einer grenzüberschreitenden Vermittlung die vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses sowie über die Beratungsdienste der Sozialpartner und der staatlichen Stellen in Deutschland zu informieren.
Das Teilhabe-Stärkungsgesetz tritt in Kraft
Menschen mit Behinderung neue Möglichkeiten im Alltag geben, dass ist das Ziel. Aktive Arbeits- und Ausbildungsförderung: Jobcenter und Arbeitsagenturen haben künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen – sie sollen sie genauso unterstützen wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erhalten Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Ziel ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
Die sogenannte „Westbalkanregelung“ wird bis Ende 2023 verlängert. Dies ermöglicht den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden. Wichtig: Der Verdienst darf 450 Euro monatlich trotzdem nicht überschreiten. Soll die Beschäftigung weiterhin als Minijob fortgeführt werden, muss daher unter Umständen die Arbeitszeit neu kalkuliert werden. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.