Zur Beratung von Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben

Das Agrar- und Klimaschutzministerium hat eine neue Förderrichtlinie aufgelegt, über die landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Insgesamt stehen dafür 11,4 Millionen Euro von EU und Land bis zum Jahr 2029 zur Verfügung.

Die neue Richtlinie löst die bisherige Beratungsförderung ab, nach der in den letzten drei Jahren bereits knapp 1,6 Millionen Euro bewilligt wurden – die Anzahl der Anträge hatte stetig zugenommen, insbesondere im Bereich Biodiversität. Die auf 31 Steckbriefen basierende Beratung kann zu zukunftsorientierten Themen in der Landnutzung wie Klimawandelanpassungsstrategien, regionaler Vermarktung, sozioökonomischen Herausforderungen im Betrieb oder zur Umstellung auf ökologischen Landbau erfolgen. Das Beratungsangebot bietet Gartenbau- und landwirtschaftlichen Betrieben in Brandenburg eine maßgeschneiderte Unterstützung, um sich effektiv an die neuen Herausforderungen des Agrarsektors anzupassen und zukunftssicher aufzustellen. Durchgeführt wird die Beratung durch vom Land anerkannte Beratungsfachkräfte. An einer Anerkennung interessierte Beratungsfachkräfte erhalten beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung die dafür notwendigen Informationen.

Die Förderrichtlinie wird aktuell um die Möglichkeit ergänzt, dass sich Höfe oder Unternehmen zu Konsultationsbetrieben entwickeln. Konsultationsbetriebe sind innovative Pioniere in einem bestimmten Themenfeld – das kann beispielsweise Saatguterzeugung, integrierter Pflanzenschutz, Düngung, bodenschonende Bodenbearbeitung, Obst- oder Gemüsebau, Klimaanpassung, Moorschutz beziehungsweise wassersparende Bewässerung sein. Konsultationsbetriebe erhalten für Veranstaltungen und Beratungen einen jährlichen Pauschalbetrag. Die Antragstellung dafür wird demnächst möglich sein.

Beratungsrichtlinie 

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