Freistaat muss die Kosten tragen oder Testpflicht zurücknehmen  

Der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich, fordert Klarheit für Friseure und warnt vor Schwarzarbeit. Am kommenden Montag – am 1. März – dürfen Friseure wieder öffnen. Dabei schlägt Sachsen einen bundesweiten Sonderweg ein. Zusätzlich zu den Hygieneauflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft gilt eine wöchentliche Testpflicht für die Betriebsinhaber im Friseurhandwerk und ihre Mitarbeiter. Die Landesregierung legt mit der wöchentlichen Testpflicht für Friseure einen bundesweiten Alleingang hin und geht über den Standard der Berufsgenossenschaft hinaus. Doch das heißt für uns: Wenn die Landesregierung Tests möchte, dann muss sie dafür auch die Kosten tragen oder kostenfreie Tests für die Inhaber von Friseursalons und deren Mitarbeiter organisieren. Ansonsten muss die Testpflicht zurückgenommen werden. Hier braucht es eine Lösung bis Mitte der Woche, so Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. Darüber hinaus warnt er davor, dass monatelang die Friseure auf eine Fixkostenerstattung für die staatliche Schließung im Dezember immer noch warten, ein von der Handwerkskammer Dresden geforderter Unternehmerlohn als Entschädigung für die von der Schließung betroffenen Inhaber ist bis heute nicht in Sicht – als Dank hilft der Freistaat diesen Betrieben nun noch die Kosten für die Testung über. Das zerstört Existenzen und befördert ganz klar die Schwarzarbeit.

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