Daten zur Einreichung Beachten
Ab sofort können Landwirte ihre Anträge auf Agrarförderung online einreichen. Dann steht der brandenburgische WebClient zur Beantragung der Agrarförderung für die Landwirte zur Verfügung. www.agrarantrag-bb.de
Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen führten auch in diesem Jahr zu Anpassungen in den Unterlagen. Wesentliche Überarbeitungen betreffen die Aufhebung der regionalen Anwendung der Basisprämienregelung, Veränderungen im Greening (ökologische Vorrangflächen) sowie die Möglichkeit der Anlage von Blüh- beziehungsweise Bejagungsschneisen auf Ackerflächen.
Sämtliche betrieblich genutzten, landwirtschaftlichen Flächen sind je nach Bundesland grafisch zu kennzeichnen und zu aktivieren. Aber: Der Antrag auf Direktzahlungen ist weiterhin ausschließlich in dem Bundesland zu stellen, in dem sich der Betriebssitz befindet (Betriebssitzland).
Informationen zu den Kontaktdaten und den Antragssystemen der einzelnen Bundesländer können unter www.zi-daten.de/gsaa-adress.html abgerufen werden. Unverändert bleibt die Antragstellung für die zweiten Säule (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökolandbau, Natura 2000-Richtlinie und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete). Die Flächen sind im Belegenheitsland einzuzeichnen und zu beantragen.
Die Anträge auf Agrarförderung sind bis zum 15. Mai dieses Jahres einzureichen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des unterschriebenen Datenbegleitscheins. Nach dem 15. Mai eingereichte Anträge haben eine Kürzung der Beihilfen zur Folge. Agrarförderanträge, die nach dem 11. Juni eingehen, gelten als verfristet und werden nicht anerkannt.