Wegweisende Richtlinie tritt in Kraft
Mit seiner Unterschrift hat Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger die Richtlinie zum Ausgleich der durch geschützte Arten (insbesondere Kormoran, Silber- und Graureiher, Fischotter und Biber) verursachte Schäden in Teichwirtschaften freigegeben. Sie ist ein Baustein des Landtagsbeschlusses (DS 6/4559-B) zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Brandenburger Fischereiwirtschaft.
Die wertvollen Teichlandschaften – wie die Peitzer Teiche oft auch als FFH-Gebiete geschützt – sind in Brandenburg auch durch fischfressende Arten gefährdet. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Mit der vorliegenden Richtlinie können dringend erforderliche Ausgleichszahlungen für die Teichwirtschaften im Land Brandenburg erfolgen.
Im Ergebnis des Landtagsauftrags sind auf parlamentarischem Weg Haushaltsmittel zum Ausgleich von durch geschützte Arten verursachten Schäden in Teichwirtschaften bereitgestellt worden. Die Richtlinie bildet die zuwendungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der Mittel und ermöglicht deren Inanspruchnahme beziehungsweise deren Ausreichung.
Fischteiche sind vom Menschen angelegte künstliche Gewässer, die in Brandenburg vornehmlich zur Aufzucht von Karpfen genutzt werden. Neben dieser Funktion sind sie aber auch Lebensraum für zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten. Die in den Teichen aufgezogenen Fische stellen insbesondere für fischfressende Räuber eine attraktive und relativ leicht zu erbeutende Nahrung dar. Neben dem Kormoran führen weitere Vögel wie Grau- und Silberreiher sowie auch Säuger (Otter und Biber) zu erheblichen Schäden und Verlusten in der Brandenburger Teichwirtschaften.
Hierbei handelt es sich um Schäden an den Fischbeständen und auch an Teichbauwerken, die deutlich über das von den Teichwirten tragbare Maß hinausgehen und so in den letzten Jahren existenzbedrohende Ausmaße erreicht haben. Letztlich ist damit auch die Erhaltung der wertvollen Teichlebensräume in Gefahr.
Im Landeshaushalt stehen gegenwärtig Mittel in Höhe von 300.000 Euro für Ersatzleistungen für Schäden durch geschützte Arten in Teichwirtschaften zur Verfügung. Eine Fortsetzung der jährlichen Ausgleichsleistung ist auch für den Doppelhaushalt 2019/2020 angemeldet.