Handwerkskammertag des Landes Brandenburg wertet Anerkennungsprämie für Meisterabsolventen als richtigen Schritt

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg hat den brandenburgischen Handwerkskammern eine Zuwendung für die Auszahlung von Erfolgsboni an Absolventinnen und Absolventen für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk (Meisterbonus) gewährt. Meisterabsolventen im Land Brandenburg erhalten diesen Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro als Anerkennungsprämie für ihre seit dem 1. April 2018 erfolgreich absolvierte Meisterprüfung.

Robert Wüst, Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg: „Der Meisterbonus wurde auf Vorschlag der brandenburgischen Handwerkskammern in unserem Land eingeführt. Anspruchsberechtigte Meisterabsolventen können ab sofort den Antrag auf Gewährung des Meisterbonus stellen. Wir freuen uns, dass wir die Meisterabsolventen damit für ihre hohe Weiterbildungsbereitschaft würdigen können.“  Wüst wertet den Meisterbonus als Schritt bei der Gleichstellung der beruflichen und akademischen Bildung. „Das Brandenburger Handwerk benötigt dringend Fach- und Führungskräfte. Handwerkerinnen und Handwerker gestalten mit der Meisterausbildung nicht nur ihre individuellen Bildungskarrieren.

Sie schaffen damit auch eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für unser Land, denn sie sichern als potentielle Betriebsnachfolger den Fortbestand unseres brandenburgischen Handwerks. Das verdient höchste Anerkennung, aus unserer Sicht auch in finanzieller Hinsicht“. Der gewährte Bonus stelle für die Meisterschüler nach erfolgreichem Abschluss zudem eine wichtige Entlastung dar. „Ob in Vollzeit oder berufsbegleitend – für die Meisterschüler und ihre Familien stellt eine Meisterausbildung immer einen hohen finanziellen, zeitlichen und persönlichen Aufwand dar“, unterstreicht Robert Wüst.

 

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