Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen
Die Jobs der rund 2.760 Baubeschäftigten im Landkreis Oder-Spree sind „winterfest“: Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden, Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter, sagt Astrid Gehrke von der IG Bau Oderland. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld so die Bau-Gewerkschaft. Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht, so die IG Bau-Bezirksvorsitzende Gehrke. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“ ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Wichtig ist, dass möglichst viele der 216 Baubetriebe im Landkreis Oder-Spree das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand. Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen, sagt Astrid Gehrke. Und die Beschäftigten hätten eine 365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren, Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen. Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team, so die Bezirksvorsitzende. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel, erklärt die Bau-Bezirksvorsitzende Gehrke. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Kreis Oder-Spree vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.


