Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen. Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf null gestellt“; bereits gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet. Darauf wies Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam hin: „Damit verschaffen wir Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten sind, dringend benötigte Liquidität.“
Die Finanzämter sind gehalten, entsprechend begründete Anträge positiv zu bescheiden. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft und gilt für Unternehmen mit Dauerfristverlängerung. Bei diesen Unternehmen ist die Gewährung der Dauerfristverlängerung von der Leistung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr abhängig und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.
Die Maßnahme dient der Entlastung der Wirtschaft vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise auf das gesamte Wirtschaftsleben.
Hinweis: Die Finanzämter in Brandenburg sind für den Publikumsverkehr geschlossen, die Erreichbarkeit über Telefon, Email und Schriftverkehr ist sichergestellt. Näheres: www.finanzamt.brandenburg.de