Zugangsvoraussetzungen für die Meistergründungsprämie verbessert
Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hat die Zugangsvoraussetzungen für die Meistergründungsprämie verbessert. Die entsprechend geänderte Richtlinie wurde jetzt in Kraft gesetzt. Bisher galt, dass der Antrag nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung gestellt werden konnte. Diese Frist fällt nun für diejenigen Handwerksmeisterinnen und -meister weg, die einen bestehenden Betrieb übernehmen. Für Handwerksmeisterinnen entfällt die Frist generell – also auch, wenn sie einen neuen Betrieb gründen.
Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern. Leider ergreifen immer noch weniger Frauen als Männer die Chance der Selbstständigkeit. Dies gilt auch im Handwerksbereich. Mit der Änderung der Richtlinie wollen wir Handwerksmeisterinnen ausdrücklich ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen.
Die im Herbst 2015 eingeführte Prämie gibt es in zwei Stufen. Meisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können eine einmalige Basisförderung von maximal 8.700 Euro erhalten. Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in der zweiten Stufe noch einmal bis zu 3.300 Euro bekommen.
Bis März 2019 wurden 267 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 2,3 Millionen Euro bewilligt – die meisten davon aus dem Kfz-Bereich, gefolgt von Handwerksmeistern des Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärgewerbes und den Meisterbetrieben der Zimmerei und Dachdeckerei. Das Gros der Handwerksmeisterinnen, die eine Meistergründungsprämie erhalten haben, kommt aus dem Friseurhandwerk.
Im brandenburgischen Handwerk mit seinen fast 40.000 Betrieben steigt bereits seit mehreren Jahren die Zahl anstehender Unternehmensnachfolgen. Doch für immer mehr leistungsfähige Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden – eine bundesweit zu verzeichnende Entwicklung. Mit der Meistergründungsprämie will Brandenburg gegensteuern. „Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirkt, hat die Unternehmensnachfolge große Bedeutung. Dies gilt umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfindet. Diese Betriebe binden nicht nur Fachkräfte, sie wirken vor Ort auch dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Teilen des Landes entgegen und erhalten damit Wirtschaftskraft. Zudem entstehen durch Neugründungen qualifizierter und motivierter Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister neue Arbeits- und Ausbildungsplätze“, betonte Minister Steinbach.