Programm „Meistergründungsprämie Brandenburg“ läuft weiter
Im brandenburgischen Handwerk mit seinen fast 40.000 Betrieben steigt bereits seit mehreren Jahren die Zahl anstehender Unternehmensnachfolgen. Doch für immer mehr leistungsfähige Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden – eine Entwicklung, die bundesweit zu verzeichnen ist. Mit der Meistergründungsprämie steuern wir in Brandenburg dagegen. Das sagte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Hendrik Fischer. Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hat eine neu Fassung der Richtlinie für das Programm „Meistergründungsprämie Brandenburg“ in Kraft gesetzt, sie gilt bis Ende 2026.
Mit der Meistergründungsprämie wollen wir hochqualifizierten Fachkräften einen Anreiz bieten, einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen. Ziel ist, den Unternehmensbestand in Brandenburg zu sichern und bestenfalls noch zu steigern. Das Programm wird gut angenommen: Im Zeitraum von Anfang 2019 bis zum 30. Mai 2024 sind Förderanträge mit einem Volumen von mehr als 6,6 Millionen Euro bewilligt worden.
Meisterinnen und Meister können eine einmalige Basisförderung von maximal 12.000 Euro erhalten. Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in der zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro bekommen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, gibt es bis zu 7.000 Euro.
Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirke, habe die Unternehmensnachfolge eine große Bedeutung. Dies gelte umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfindet. Diese Betriebe binden nicht nur Fachkräfte, sie wirken vor Ort auch dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Teilen des Landes entgegen und erhalten damit Wirtschaftskraft. Zudem entstehen durch Neugründungen qualifizierter und motivierter Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister neue Arbeits- und Ausbildungsplätze.