Best-Bieter-Prinzip kommt

Das Best-Bieter-Prinzip wird öffentliche Vergaben deutlich vereinfachen und Unternehmen entlasten. Wirtschaftsminister Keller informierte erst kürzlich in der Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau des Landtages Brandenburg über die geplante Einführung des sogenannten Best-Bieter-Prinzips. Dies wird von den brandenburgischen Industrie- und Handelskammern ausdrücklich begrüßt. Der Bund plant ebenfalls die Einführung des Best-Bieter-Prinzips. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, wird das Land Brandenburg jedoch nicht abwarten, bis der Bund die entsprechenden Novellierungen abgeschlossen hat, sondern bereits jetzt die Unternehmen bei Vergaben des Landes und der Kommunen entlasten. Das Ministerium hat daher einen Entwurf für einen Erlass erarbeitet und dem Finanzministerium sowie dem Innenministerium zur Verfügung gestellt. Damit können die entsprechend notwendigen Anpassungen an den Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO sowie an der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vorgenommen werden. Beide Ministerien haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Ein zeitnaher Erlass wird daher angestrebt.

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