Land legt Umsetzungskonzept vor
Das Brandenburger Agrarministerium und das Verbraucherschutzministerium haben im Rahmen der auswärtigen Kabinettsitzung in Cottbus ihr gemeinsames Konzept zur weiteren Umsetzung des Tierschutzplans Brandenburg vorgelegt. Brandenburg ist damit eines der ersten Bundesländer, das einen eigenen Tierschutzplan aufgestellt hat. Das Papier umfasst insgesamt 144 Handlungsempfehlungen, die für das nunmehr vorliegende erste Umsetzungskonzept nach Prioritäten, Machbarkeit und Finanzierung geordnet wurden.
Aktuell ergeben sich für die Umsetzung des Tierschutzplans folgende Handlungsschwerpunkte:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
Im Geschäftsbereich des Agrar- und Umweltministeriums betreffen viele Empfehlungen Bildung und Weiterbildung sowie zur Verpflichtung des Erwerbs von Sachkunde. Das Ministerium wird in Kooperation mit den Bildungsträgern, die über die Richtlinie Ländliche Berufsbildung gefördert werden, tierschutzrelevante Themen stärker in die Bildungsangebote integrieren und eine Konzeption zu erarbeiten, worin alle Angebote zielgruppengenau dargestellt werden.
Im Bereich der investiven Förderungen besteht weiter die Möglichkeit, besonders tiergerechte Ställe zu fördern. Das Agrar- und Umweltministerium wird darüber hinaus Anpassungsmaßnahmen der Tierhalter an aktuelle Herausforderungen unterstützen. Hohe Priorität besitzt die Umstellung der Haltung von Zuchtsauen im Deckzentrum oder im Abferkelbereich. Bei Umstellungsinvestitionen soll ein Zuschuss von 30 Prozent der Bemessungsgrundlage gewährt werden.
Das Land sucht und unterstützt finanziell Modell- und Demonstrationsbetriebe, die tiergerechte Produktionsverfahren im Betrieb umsetzen und Einblick in ihre Betriebsabläufe geben. Beiden zuständigen Ministerien geht es um die Bündelung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls in allen Bereichen der Nutztierhaltung.
Anforderungen des Umweltschutzes, wie etwa die Verminderung von Stickstoff-Emissionen, verhindern manchmal noch die Umsetzung von Bauvorhaben, welche den Forderungen nach mehr Tierschutz entsprechen. Das Agrar- und Umweltministerium setzt sich im Rahmen der Überarbeitung der TA-Luft beim Bund für die Lösung dieses Konflikts ein.
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Das Verbraucherschutzministerium hat sich eingehend mit den Forderungen nach Gesetzesverschärfung durch entsprechende Änderungen der Tierschutzgesetzgebung beziehungsweise mit einheitlicher und konkreter Rechtsauslegung per Erlass auseinandergesetzt. Gesetzgebungsprozesse liegen in der Zuständigkeit des Bundes, hier dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Verbraucherschutzministerium setzt sich in der Tierschutzgesetzgebung für mehr und nachhaltigeren Tierschutz ein, unter anderem durch Facharbeit in Bund-Länder-Arbeitsgruppen wie der AG Tierschutz sowie durch entsprechende Voten der Ländergremien.
Im Tierschutzplan wird darüber hinaus die Errichtung eines Tierschutzberatungsdienstes gefordert. Das Verbraucherschutzministerium sieht in der Schaffung dieses Beratungsdienstes die vertiefte Möglichkeit, den Tierhaltern eine unabhängige Beratung zu gewähren, um Tierwohl und den Tierschutz zu verbessern. Für den Tierschutzberatungsdienst wurden zunächst drei Stellen im Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr den Tierschutzberatungsdienst für die Tierarten Schwein und Geflügel sowie für Management- und Tierhaltungsfragen einzurichten.
Arbeitsgruppen werden weiter tätig sein
Die Umsetzung des Tierschutzplans wird durch Arbeitsgruppen aus Vertretern der Wissenschaft, der Landwirtschaft und aus der Zivilgesellschaft begleitet. Zur Feinsteuerung wurde ein Beirat beim Abteilungsleiter Landwirtschaft des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft geschaffen, der Querschnittsthemen des Tierschutzplans behandelt und die beteiligten Ministerien berät.