Ministerin Mittelstädt entschlackt Meldepflicht

Das brandenburgische Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz treibt den Bürokratieabbau mehrgleisig voran. Während im parlamentarischen Raum gegenwärtig das sogenannte Artikelgesetz diskutiert wird, das unter anderem eine Reihe von Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren vorsieht, prüft das Ministerium hausintern eine Reihe von Verordnungen auf Vereinfachungen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen. Eine erste Verordnung, die jetzt geändert wurde, befreit die Landwirte von Meldepflichten. Bislang sah die sogenannte Wirtschaftsdüngermeldeverordnung monatliche Berichtspflichten der Landwirte über den Ankauf von Düngemitteln vor. Mit der nun geänderten Verordnung reicht eine jährliche Meldung: nur einmal im Jahr müssen die Landwirte nun die Daten über gekaufte Düngemittel den Behörden mitteilen. Die Aufzeichnungen über die Düngemittelmengen müssen jedoch weiterhin monatlich erfolgen, da sie durch das Bundesrecht vorgegeben sind. Sie können über die zur Verfügung gestellte elektronische Datenbanklösung erfüllt werden. Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt erklärte, dass dies nur ein erster Schritt zur Vereinfachung der bürokratischen Meldepflichten für Landwirte sei. Alle Verordnungen würden überprüft, um sie auf EU- und Bundesstandards zu reduzieren und überflüssige Bürokratie abzubauen. Die Ungeduld der Betriebe sei verständlich, doch überstürzte Forderungen schaden eher. Verwaltungsvereinfachung müsse rechtssicher und professionell erfolgen.

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