Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke
Der Bundestagsbeschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken setzt ein kraftvolles, richtiges und notwendiges Signal für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk und stärkt dessen Zukunftsfähigkeit.
Mit der Zustimmung zur Wiedervermeisterung wird die Bedeutung des Meisterbriefes als der Spitzenqualifikation im Handwerk ausdrücklich anerkannt und ihr Respekt gezollt. Das fraktionsübergreifende klare Bekenntnis zum Meisterbrief ist ein wichtiges und starkes Zukunftssignal an Gesellschaft und Verbraucher. Schließlich ist und bleibt der Meisterbrief das Qualitätssiegel, dem Kunden am meisten vertrauen.
Und schließlich ist der Meisterbrief die Basis dafür, dass der Wissenstransfer von einer an die nächste Generation nicht abreißt. Er ist das stabile Fundament für die hohe Ausbildungsleistung der Betriebe und damit der Fachkräftesicherung für das Handwerk und andere Wirtschaftsbereiche.
Der Meisterbrief ist der Garant für hochwertige Produktqualität, steigert im Bereich gefahrengeneigter Tätigkeiten den Verbraucher- und Gewährleistungsschutz und schafft die Grundlage für nachhaltiges Unternehmertum im Handwerk. Er trägt zum Kulturgüterschutz bei und ist für Kunden der beste Ausweis für handwerkliches Können. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken wird erkennbaren Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre wirkungsvoll entgegengetreten, und es werden die Weichen auf Zukunft gestellt.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für folgende Gewerke vorgesehen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.
Quelle: hwk-ff.de