Fünf Handlungsansätze für den Umgang mit dem Wolf in der Kulturlandschaft
Das Brandenburger Umweltministerium hat den Entwurf des neuen Wolfsmanagementplans erarbeitet und wird diesen Anfang September mit Naturschutz- und Landnutzerverbänden erörtern. Der Plan ist als Arbeitsinstrument gedacht.
Auf der Basis der derzeit geltenden Rechtslage enthält er Informationen über Angebote der Beratung/ Information/ Aufklärung, zum Monitoring zum Wolf, über die Maßnahmen der Prävention und des Schadensausgleiches für gerissene Weidetiere sowie zum Umgang mit Wölfen mit auffälligem Verhalten. Informationen über Fördermöglichkeiten in der Wolfsprävention und für Schadensausgleichregelungen sowie die Regelungen im Umgang mit Problemwölfen, umfasst.
Er enthält die entsprechenden Richtlinien und Verordnungen, nennt Ansprechpartner, Telefonnummern und Adressen. Der Plan ist kompakt und auf die wesentlichen Elemente konzentriert, eben anwendungsorientiert. Anders als der vorangehende Wolfsmanagementplan enthält der jetzt vorgelegte Entwurf daher keine Informationen zur Biologie und Verhaltensweisen des Wolfs. Es wird auch auf die Darstellung der sehr kontroversen Sichten und politischen Forderungen der verschiedenen Naturschutz- und Landnutzerverbände verzichtet, die regelmäßig öffentlich von den Verbänden selbst vertreten werden.
Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Wir wissen, dass der Wolf inzwischen zu einer großen Herausforderung insbesondere für Weidetierhalter, geworden ist. Ich habe deshalb immer wieder Vorstöße im Rahmen der Umweltminister unternommen, hier nach einer Verbesserung der Situation, sei es durch bessere finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter, sei es durch Änderung der rechtlichen Bedingungen.“
Inzwischen ist das Thema in Deutschland insgesamt angekommen. Auch die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf entsprechende Prüfaufgaben zu den Rechtsfragen verständigt. Der Bund ist aufgefordert, hier schnell zu wirksamen Ergebnissen zu kommen.
Der Wolfsmanagementplan baut auf dem derzeitigen Rechts- und Finanzrahmen auf. Forderungen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren, können nicht in einen Wolfsmanagementplan des Landes aufgenommen werden.
Es werden für Prävention und den Schadensausgleich die entsprechenden Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Das Land hat darüber hinaus mit der Wolfsverordnung das nach den derzeitigen europa- und bundesrechtlichen Vorgaben Mögliche geregelt. Sollten sich diesbezüglich Veränderungen der Rechtslage ergeben, passen das Wolfsmanagement in Brandenburg an.“
Im Wolfsmanagementplan sind alle relevanten Grundlagen des Wolfmanagements zusammengefasst. Diese umfassen die Themen:
- Beratung, Information, Aufklärung
- Monitoring zum Wolf
- Prävention (Richtlinie, Verfahren)
- Schadensausgleich für gerissene Weidetiere
- Wolfsverordnung – Umgang mit Wölfen mit auffälligem Verhalten
Eine klare Position bezieht das Ministerium, wenn es um den illegalen Abschuss der Wölfe oder die Aufforderung zu Straftaten geht. Wölfe illegal abzuschießen, ist eine Straftat und gehört geahndet. Konflikte mit dem Wolf müssen im Rahmen der geltenden Gesetze gelöst werden.
Der Entwurf des Wolfsmanagementplans 2018 ist abrufbar unter dem Link:
https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Wolfsmanagementplan-2018-Entwurf.pdf