Brandenburgs Finanzministerium hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus seine Einrichtungen seit Montag bis einschließlich 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dazu zählen die 13 Finanzämter im Land Brandenburg und deren Außenstellen und die Zentrale Bezugsstelle des Landes Brandenburg in Cottbus. Das Aus- und Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen wird in dem Zeitraum keine fachlichen Fortbildungen durchführen.
„Die Finanzämter des Landes Brandenburg und die weiteren Einrichtungen der Finanzverwaltung werden weiter ihre Aufgaben erfüllen, aber zum Schutz sowohl der Bediensteten als auch der Bürger haben wir uns entschieden, die Einrichtungen für den Publikumsverkehr bis einschließlich zum Sonntag nach Ostern zu schießen“, erläuterte Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper. Darüber hinaus werden die Finanzämter im Land auch ihre Außendienste wie beispielsweise Betriebsprüferinnen und -prüfer bis einschließlich 19. April nur intern einsetzen.
Unabhängig von der Schließung für den Publikumsverkehr können die Brandenburger weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Die Bediensteten des Landes können sich wie bisher auch telefonisch, per E-Mail oder Fax an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg wenden.
Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium unabhängig von der aktuellen Schließung angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.