Betriebe erhalten bis April Hilfe für Ernteausfälle
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft hatte die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.
Die Anträge konnten bis zum 8. Januar bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Entschädigungssatzes beträgt rund 37 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April auszahlen.
Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die beihilfefähigen Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 126 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 Prozent – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.