Ausrichtung an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen
Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger hat in der am Dienstag stattgefundenen Kabinettsitzung die Fortschreibung der Landesnachhaltigkeitsstrategie vorgestellt. Diese baut auf der 2014 erarbeiteten Landesstrategie auf. Neu ist die Ausrichtung an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen, die zwischenzeitlich von den Vereinten Nationen beschlossen wurden, den Sustainable Development Goals (SDG).
„Nachhaltige Entwicklung hängt entscheidend davon ab, dass alle relevanten Akteure im Land gut zusammenspielen. Kommunen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft müssen weiterhin mit der Landesregierung eng zusammenarbeiten. Wir wollen Menschen wie Institutionen inspirieren, eigene Leitbilder zu entwickeln und einen Werte- und Bewusstseinswandel hin zu mehr Nachhaltigkeit in ihrem Alltag zu leben“, betonte Vogelsänger.
Die Landesziele zur Umsetzung der 17 SDG betreffen Bereiche, wie Armutsbekämpfung, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Gleichberechtigung, Umwelt- und Klimaschutz, menschenwürdige Arbeit, Frieden und Gerechtigkeit, zum Beispiel:
- Biologische Vielfalt: So Brandenburg sollen die typischen Arten erhalten und gefährdete Arten in ihren Beständen wieder verbessert werden. Dazu wurde ein Index aus 41 Vogelarten neu geschaffen.
- Bildung: Die Landesregierung wird bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und die allermeisten Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen.
- Gleichstellung: Der Anteil von Frauen in Kommunalparlamenten und im Landtag soll gesteigert werden.
- Gute Arbeit: Kriterien sind die Abweichung des Lohnniveaus vom Bundesdurchschnitt beziehungsweise der Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge.
- Infrastruktur: Beim Netzzugang von mehr als 50 Megabyte strebt das Land eine flächendeckende Versorgung der märkischen Haushalte bis Ende 2020 an.
- Treibhausgase: Die energiebedingten CO2-Emissionen sollen von 58 Millionen Tonnen im Jahr 2014 auf 25 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringert werden.
Zum Stand der Zielerreichung wird das Amt für Statistik einmal pro Legislaturperiode einen Bericht veröffentlichen. Die Landesregierung wird über den Stand der Strategieumsetzung und ihrer Maßnahmen berichten, die Indikatorenentwicklung bewerten und die Strategie fortschreiben.