Hochwasserschutz in Brandenburg durch Mittelkürzung in Gefahr
Deutliche Gefahren für den Hochwasserschutz in Brandenburg sieht der Landeswasserverbandstags Brandenburg e. V., die Interessensvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Brandenburg. Durch akute Mittelkürzungen des Landes sehen sich die Gewässerunterhaltungsverbände nicht in der Lage, den Hochwasserschutz dauerhaft zu gewährleisten. Die Interessensvertretung befürchtet zwar nicht unbedingt Verhältnisse wie im Ahrtal, sieht aber durchaus Gefahren für landwirtschaftliche Flächen und urbane Siedlungsgebiete, also die Ortslagen. Auch kann die Standsicherheit der Deiche gefährdet sein. Selbst eine Gefahr für Mensch und Tier wird befürchtet.
Ursache sind erhebliche Mittelkürzungen aufgrund fehlender Einnahmen des auftraggebenden Landesamtes für Umwelt. Die Verbände sind vertraglich und aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, die Aufgaben zu erfüllen. Die Gewässerunterhaltungsverbände im Land Brandenburg kümmern sich flächendeckend um die Unterhaltung der sog. Gewässer II. Ordnung. Im Auftrag des Landes führen sie aber auch die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung durch, das sind die größeren Gewässer, die sog. Landesgewässer. Finanziert wird diese Gewässerunterhaltung I. Ordnung aus Mitteln des Landes, das diese dann an die Verbände weiterreicht.
Neben der Gewässerunterhaltung I. Ordnung, die im Übrigen auch pflichtige Landesaufgabe ist, gehört auch die Sicherung der Hochwasserschutzanlagen, also auch der Deich und die Bedienung und Wartung entsprechender technischer Anlagen.
Die Mittelkürzung um ca. 20 % kommt für die Gewässerunterhaltungsverbände völlig überraschend und zur Unzeit. Man sei durch das LfU nicht vorgewarnt worden, erklärte Martina Gregor-Ness, die Präsidentin der Interessensvertretung. In diesem Jahr gebe es schon über 500 mm Niederschlag, dies sei deutlich mehr als das Jahresmittel. Kämen jetzt noch weitere Niederschläge hinzu, würde aufgrund der einzuschränkenden Tätigkeit der Gewässerunter-haltungsverbände eine mögliche Hochwassersituation deutliche Schäden auslösen können. Auch die Deiche seien dann gefährdet. Da eine fehlende Ableitung des Wassers in den Gewässern I. Ordnung auch zu einem Rückstau in die Gewässer II. Ordnung führe, könne sich sehr schnell eine unangenehme Hochwassersituation ergeben, die auch Gefahr für Leib oder Leben bedeuten könne. Auch sei der Tourismus gefährdet, weil man die Schleusen in den Flüssen nicht bedienen könne.
Der Landeswasserverbandstag Brandenburg e. V. warnte davor, Einsparungen vorzunehmen. Die Verbände müssten sonst dringend benötigtes Personal abbauen. Mitarbeiter, die die Verbände verließen, kämen nie wieder. Dies sei eine Folge des Fachkräftemangels. Man habe schon landesweit Investitionen an wasserwirtschaftlichen Anlagen gespart, lange werde man dem nicht mehr zusehen können. Sei der Schaden erstmal einmal eingetreten, sei es häufig zu spät für Sofortmaßnahmen, die wiederum erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verursachen würden.