Lösungen bei den strittigen Themen Tarifeinheit und Betriebsrente
Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer haben sich auf einen Tarifabschluss verständigt. Damit ist der Tarifkonflikt mit der GDL beigelegt. Der Tarifvertrag hat eine lange Laufzeit von 32 Monaten bis Oktober 2023.Der Tarifkompromiss ist in vertraulichen und intensiven Verhandlungen gelungen, nachdem beide Seiten in den strittigen Fragen aufeinander zugegangen sind. Die Verhandlungen waren unter Vermittlung der beiden Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wieder in Gang gekommen. Mit dem Tarifabschluss einigten sich DB und GDL auf Regelungen, wie mit unterschiedlichen Tarifverträgen in den Betrieben des DB-Konzerns umgegangen wird. Das Tarifeinheitsgesetz kommt zur Anwendung. Die GDL ist bereit zu einem notariellen Verfahren zur Feststellung der Mehrheiten in den 71 Betrieben. Einen Kompromiss fanden DB und GDL ebenfalls bei dem strittigen Thema, in welchen Betrieben mit der GDL Tarifverträge abgeschlossen werden. Die GDL bleibt in ihren bisherigen Betrieben vertreten. Eine Ausdehnung darüber hinaus findet mit diesem Tarifabschluss nicht statt. In den bisherigen Betrieben kommen Berufsgruppen hinzu, z.B. Werkstattmitarbeitende. Die Tarifverträge der GDL kommen in ihren Mehrheitsbetrieben – heute 16 – zur Anwendung. Die Verständigung sieht eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent in zwei Schritten bei einer langen Laufzeit von 32 Monaten vor. Zum 1. Dezember 2021 sollen die Löhne um 1,5 Prozent, zum 1. März 2023 um weitere 1,8 Prozent steigen. Außerdem wird eine weitere Corona-Prämie gezahlt: Zum 1. Dezember dieses Jahres erhalten die Beschäftigten je nach Lohngruppe 600 bzw. 400 Euro oder 300 Euro, zum 1. März 2022 weitere 400 Euro.Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird die DB weiterhin 3,3 Prozent Arbeitgeber-Anteil in den Pensionsfonds einzahlen. Das Alt-System der Zusatz-Betriebsrente wird endgültig geschlossen und ab 2022 nur noch für Bestands-Mitarbeitende weitergeführt. Mit diesem Ergebnis ist eine deutliche bilanzielle Entlastung der Deutsche Bahn AG gelungen und gleichzeitig kann den Mitarbeitenden eine branchenführende Altersvorsorge garantiert werden. Die wichtigsten Inhalte des Abschlusses im Einzelnen:Entgelterhöhung und Laufzeit Corona-Prämie Geltungsbereich Umsetzung Tarifeinheitsgesetz (TEG) Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Weitere Einigungen |