Anträge können bis 29. Oktober bei der Förderbank ILB gestellt werden
Das brandenburgische Wirtschaftsministerium fördert ab sofort die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Brandenburg. Im Rahmen der Brandenburger Energieeffizienzrichtlinie RENplus können bis zum 29. Oktober Förderanträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden. Insgesamt werden zwei Millionen Euro für den Neuaufbau von Ladestationen, für die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bereitgestellt. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
„Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist die zentrale Voraussetzung, damit es mit der Elektromobilität in Deutschland voran geht. Für das Land Brandenburg mit seiner sehr unterschiedlichen Siedlungsdichte stellt der Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur eine besondere Herausforderung dar. Klar ist aber, dass die Energiewende nur mit einer Verkehrswende zu schaffen ist. Nach wie vor entfallen rund ein Drittel des Endenergieverbrauchs und rund ein Viertel der CO2-Emissionen auf den Verkehr“, sagt Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber.
Gefördert wird der Aufbau der Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Unterstützung gibt es sowohl für Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) als auch für Schnellladeinfrastruktur. Von den zwei Millionen Euro Fördermitteln stehen 1,3 Millionen Euro für Normal- und 700.000 Euro für Schnellladeinfrastruktur zur Verfügung.
Der Fördersatz liegt bei maximal 60 Prozent der Kosten, bei einem Normalladepunkt gibt es höchstens 3000 Euro, bei einem Schnellladepunkt kleiner als 100 Kilowatt höchstens 12.000 Euro und bei einem Schnellladepunkt ab 100 Kilowatt maximal 30.000 Euro Förderung. (Ergänzend wird der Netzanschluss an das Niederspannungsnetz mit höchstens 5.000 Euro pro Standort, der Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit maximal 50.000 Euro unterstützt.) Der Zugang zu einer Ladestation sollte jederzeit möglich sein, ansonsten wird die Förderquote halbiert. Pro Antragsteller wird die maximale Fördersumme auf 500.000 Euro begrenzt. Privatpersonen sind nicht antragberechtigt.
Die rechtliche Basis für die Unterstützung ist geregelt in der Richtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.