Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden
Das Land Brandenburg fördert die Errichtung von öffentlich zugänglichen Normal- und Schnelladepunkten mit Beträgen zwischen 3.000 und 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind Firmen – von Supermärkten beispielsweise über Hotels bis hin zu Tankstellen – ebenso wie Kommunen. Dabei können auch mehrere Interessierte einen gemeinsamen Antrag stellen. Privatpersonen sind jedoch nicht antragsberechtigt. Anträge können bis zum 31. Oktober 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert.
Brandenburg ist ein Vorreiterland der Energiewende. Bei der installierten Leistung an Erneuerbaren Energien liegen wir pro Kopf und pro Fläche an der Spitze in Deutschland. Die bisherige Stromwende in Deutschland muss aber zu einer umfänglichen Energiewende entwickelt werden, wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will. Die Umstellung der Mobilität ist da ein wichtiger Bereich. Wir brauchen bei den Fahrzeugen auf der Straße eine Alternative zum Verbrennungsmotor so der Energieminister Jörg Steinbach. Batterieelektrische Fahrzeuge verschiedener Hersteller seien bereits am Markt verfügbar. Der Kunde kaufe so ein Fahrzeug aber nur, wenn er es auch laden könne, sagte Steinbach weiter. Wir müssen das Henne-Ei-Problem durchbrechen und die erforderliche Ladeinfrastruktur bereitstellen. Nicht jeder hat ein Eigenheim und kann zu Hause laden, begründet Steinbach das Agieren des Landes. Wir brauchen mehr öffentlich zugängliche Ladepunkte – vor dem Supermarkt, dem Gemeindeamt, auf Parkplätzen, ist der Minister überzeugt. Wer zuerst kommt, lädt zuerst, sagt Steinbach und rät zu einer zügigen Antragstellung. |