Gleichstellung muss ernstgenommen werden
Brandenburg belegt beim Frauenanteil in Führungspositionen sowohl in der Privatwirtschaft als auch in den obersten Landesbehörden vordere Ränge. 60 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Frauen, das ist der vierthöchste Wert im Ländervergleich. Innerhalb der Aufsichtsräte landesbeteiligter Unternehmen konnte der Frauenanteil von 16 Prozent in 2006 auf 58 Prozent in 2016 mehr als verdreifacht werden. Dies und mehr kann im 7. Landesgleichstellungsbericht, den das Frauenministerium jetzt auch als Broschüre veröffentlicht hat, nachgelesen werden.
In Brandenburg reden wir nicht nur über die Gleichstellung von Frauen und Männern, wir gehen dieses zentrale Anliegen auch beherzt an. Nach der weitreichenden Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2013 setzen bislang über 70 Prozent der öffentlichen Dienststellen Gleichstellungspläne mit konkreten Maßnahmen zum Beispiel für den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen um. Diese Zahl wollen wir weiter steigern.
Vor 25 Jahren trat das Landesgleichstellungsgesetz in Brandenburg in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern. Mit der Novellierung wurden erstmals privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land Brandenburg mehrheitlich beteiligt ist, in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes einbezogen. Sie müssen damit z.B. Gleichstellungsbeauftragte bestellen und Gleichstellungspläne erstellen.