Bewilligung angemessener Kosten der Unterkunft
Gegenwärtig lässt der Landkreis Oder-Spree eine Mietwertübersicht für das gesamte Kreisgebiet erarbeiten. Diese Daten benötigt das kommunale Jobcenter Oder-Spree zur Bewilligung angemessener Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches – landläufig Hartz IV genannt. Mit der Erhebung und Analyse der hierfür erforderlichen Informationen hat der Landkreis Oder-Spree das Unternehmen „Koopmann Analytics KG“ beauftragt.
Um das Mitpreisniveau repräsentativ zu ermitteln, werden Daten nicht nur bei den großen Vermietern abgefragt, sondern wir wenden uns auch an kleinere Vermieter“, erläutert Angelika Zarling, zuständige Dezernentin in der Kreisverwaltung das Vorgehen. Daher erhalten in diesen Tagen rund 700 Kleinvermieter ein Schreiben des Landrates Rolf Lindemann und einen Fragebogen zur Mietwerterhebung. Für eine breite Datengrundlage „ist der Landkreis auf Ihre Unterstützung und rege Mitwirkung angewiesen“, heißt es darin. Die Daten werden anonymisiert erhoben und ausschließlich für die Erstellung der Mietwertübersicht verwendet.
Eine anderweitige Nutzung der Daten ist vertraglich ausgeschlossen. Die Firma „Koopmann Analytics KG“ wird dem Landkreis Oder-Spree zum Abschluss der Erhebung eine Tabelle übergeben, wie sie von qualifizierten Mietspiegeln bekannt ist und die keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zulässt. Die Daten sollen das aktuelle Mietpreisniveau repräsentativ für das gesamte Kreisgebiet abbilden und den Landkreis befähigen, den gegenwärtigen Leistungssatz für die Unterkunftskosten so anzupassen, dass die Versorgung der Leistungsberechtigten mit Wohnraum in ihrem jeweiligen konkreten Umfeld und zu dem ihnen zustehenden Wohnstandard gewährleistet ist.