Landkreis stützt Aufkaufpreis für Schwarzwild
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree arbeitet intensiv daran, mit umfangreichen vorbeugenden Maßnahmen, die Risiken für ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus dem Osten Europas zu minimieren. Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich.
Eine Schlüsselrolle bei der Minimierung der Infektionsgefahr nimmt die Reduzierung der hohen Wildschweinbestände ein. „Wir haben in den vergangenen Monaten sehr konstruktive Gespräche mit den Jägern des Landkreises geführt, die letztlich in zwei ganz konkrete Maßnahmen münden, mit denen wir die Jäger motivieren wollen, die Abschusszahlen von Schwarzwild spürbar zu erhöhen“, erläutert Petra Senger, Amtstierärztin des Landkreises Oder-Spree. Der Landkreis werde es nicht bei Appellen belassen, sondern hat selbst zwei Programme aufgelegt, die im Kreishaushalt finanziell untersetzt sind.
So sollen sich Jäger und Landwirte verstärkt darüber verständigen, wie durch das Anlegen von Jagdschneisen und Wildfutterflächen die Bedingungen für eine erfolgreiche Jagd auf Schwarzwild verbessert werden können. „Daraus ergeben sich bei der Agrarförderung keine Nachteile für den Landwirt“, betont Gerd Piefel, Amtsleiter des Landwirtschaftsamtes. Für den Ernteausfall werde, außer bei Maisflächen, der Landkreis Oder-Spree aufkommen. Die Antragstellung für diese Mittel erfolgt über das Landwirtschaftsamt.
„Mehr Schwarzwild zu erlegen, das mache für den Jäger allerdings nur dann Sinn, wenn er das Fleisch auch gut vermarkten kann“, begründet die Amtstierärztin einen zweiten Schritt den der Landkreis als erster in Brandenburg geht. Es wird ein zusätzlicher Anreiz für die Vermarktung von Wildschweinen geschaffen. Der Landkreis Oder-Spree stützt ab sofort den Aufkaufpreis für Schwarzwild bei Direktvermarktern und Wildhändlern, die im Landkreis ansässig sind, mit einem Euro je Kilogramm Schwarzwild in der Decke. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Händler dem Jäger mindestens zwei Euro je Kilogramm Schwarzwild in der Decke zahlt und die eigenen
Vermarktungsanstrengungen für Schwarzwild intensiviert. „Wir sind zuversichtlich, dass diese Maßnahmen greifen. Ein Indiz dafür ist die bereits spürbar verstärkte Nachfrage von Jägern nach einer Registrierung als Direktvermarkter“, schätzt Petra Senger ein und ergänzt, „Wildbraten ist ein hochwertiges Lebensmittel.“ Interessierte Jäger können sich über die Voraussetzungen für eine Registrierung als Direktvermarkter auf der Webseite des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes informieren oder durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beraten lassen – vor Ort in Beeskow oder unter der Rufnummer 03366/35-1951.
Registrierung von Jägern als Lebensmittelunternehmer
Wild in der Decke gilt als Primärerzeugnis. Anders als beim Schlachten, fallen bei der Jagd sowohl das Erlegen als auch das Ausweiden unter den Begriff Primärproduktion. Wild in der Decke darf von jedem Jäger abgegeben werden, sei es an den Wildhändler oder das lokale Einzelhandelsgeschäft. Die Anforderungen der Tier-LMHV sind zu beachten (diese regelt beispielsweise Untersuchungspflichten bei abnormem Verhalten von Wild, bedenklichen Merkmalen am Tierkörper, Untersuchungspflicht auf Trichinellen oder Einhaltung von Kühltemperaturen)
Jäger sind für die Sicherheit des von ihnen in den Verkehr gebrachten Wildbrets verantwortlich.
Möchte der Jäger Wildfleisch an den Endverbraucher oder lokalen Einzelhändler (z.B. Fleischereien oder Gaststätten) abgeben, muss er hierfür die erforderlichen Sachkenntnisse vorweisen. Wer den Jagdschein nach dem 1.Feb 1987 bestanden hat, gilt als ausreichend geschult, um Wildfleisch abzugeben. Zusätzlich zur Sachkunde muss der Jäger für das Inverkehrbringen von Fleisch über Räumlichkeiten verfügen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 852/2004 erfüllen. In dieser Verordnung werden allgemeine Standards an die Gewinnung, die Lagerung und den Transport von Lebensmitteln festgelegt.
So müssen Räume zur Lebensmittelgewinnung über eine einwandfreie Beschaffenheit von Wänden, Decken, Türen und Fenstern verfügen. Die Beleuchtung muss eine Inaugenscheinnahme des Fleisches ermöglichen (gute Ausleuchtung des Raumes) und es müssen Einrichtungen zur Personal- und Arbeitshygiene zur Verfügung stehen. Weiterhin muss der Jäger geeignete Kühlmöglichkeiten vorhalten und seine abgegebenen Produkte ausreichend kennzeichnen.
Dieses Merkblatt dient als Orientierung, ersetzt aber nicht die Kenntnis gesetzlicher Vorschriften. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schneeberger Weg 40, 15848 Beeskow, Tel. 03366/35-1391, Nebenstellen: Fürstenwalde, Tel: 03361/599-3222 und Eisenhüttenstadt, Tel. 03364/505-4152, E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de