Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt
Das Angeln gehört im Landkreis Oder-Spree zu den bei Einheimischen und Gästen der Region gleichermaßen beliebten Freizeitbeschäftigen. Gewässerreichtum und unkomplizierte Regelungen für das Angeln auf Friedfische bieten günstige Voraussetzungen für das Hobby und erleichtern auch Gelegenheitsanglern den Einstieg.
Zwei Dinge müsse aber jeder Angler beachten, erläutert Michael Jänisch von der unteren Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree: „Auch Angler, die nur Friedfische fangen wollen, benötigen eine gültige Fischereiabgabemarke und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer.“ Wer mindestens 14 Jahre alt sei, könne zusätzlich die Anglerprüfung absolvieren und bekomme damit den Fischereischein, der dann auch zur Verwendung der Raubfischangel berechtige.
Gemeinsam mit der unteren Fischereibehörde kümmern sich im Landkreis Oder-Spree 79 amtlich verpflichtete Fischereiaufseher im Ehrenamt darum, dass sich Angler an das geltende Regelwerk halten. Werden Verstöße festgestellt, sind Belehrungen, Verwarnungen, Bußgeld- oder auch Strafverfahren die Folge. In diesem Jahr mussten bislang bereits 45 Strafanzeigen wegen Fischwilderei gestellt werden, im Vorjahr waren es 60.
Bei einer Schwerpunktkontrolle Ende August, die vom Boot aus auf dem Dämeritzsee, dem Flakenfließ, dem Flakensee, der Löcknitz, und dem Werlsee erfolgte, gab es bei der Mehrheit der Angler keine Beanstandungen. Angetroffen wurden aber auch zweimal Kinder bzw. Jugendliche, die ohne Berechtigung Raubfischangeln verwendet haben, in einem anderen Fall wurden fangfertige Angelgeräte am Gewässer mitgeführt, ohne im Besitz der erforderlichen Unterlagen (Fischereiabgabe und Angelkarte) zu sein.
Hier wurde mit Gesprächen und Verwarnungen reagiert. Anders bei einem Angler, der im Flakenfließ ohne Angelkarte unterwegs war. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Fischwilderei gestellt. Darüber hinaus haben die Kontrolleure eine unbeaufsichtigte Köderfischreuse entdeckt. Sie wurde sichergestellt. „Lediglich Fischer sind zum Einsatz solcher Fanggeräte berechtigt. Anglern mit Fischereischein ist zum Köderfischfang lediglich die Verwendung von Senknetzen gestattet“, erklärt Michael Jänisch von der unteren Fischereibehörde.
Die Behörde im Schneeberger Weg 40 in Beeskow (Rufnummer 03366/35-1340) berät alle, die Fragen zum Angeln auf Fried- und Raubfische haben. Dort oder in der Bürgerberatung des Landkreises in Fürstenwalde (Am Bahnhof 1) können zu den Sprechzeiten der Kreisverwaltung auch die Fischereiabgabemarken erworben werden. Für ein Kalenderjahr zahlen Kinder und Jugendlichen von 8 bis 18 Jahren nur 2,50 Euro und Erwachsene 12 Euro.
Wer als Erwachsener bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabemarke für fünf Kalenderjahre erwirbt, zahlt 40 Euro. Die darüber hinaus erforderliche Berechtigung für das jeweilige Gewässer ist u. a. bei den Fischern, dem Landesanglerverband, Angelvereinen, Angelläden, Zeltplatzverwaltungen und Tourismusinformationen erhältlich. Hier können meist auch die Fischereiabgabemarken für ein Kalenderjahr erworben werden.
Ausführlich informiert eine Broschüre des Landes Brandenburg über das Friedfischangeln, die online auf der Webseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft abgerufen werden kann.