Bei Erntearbeiten an Waldgrenzen ist Schutzstreifen erforderlich
Angesichts der nach langer Trockenheit hohen Waldbrandgefahr erinnert das Landwirtschaftsamt des Landkreises Oder-Spree an das in einer Allgemeinverfügung geregelte Anlegen von Sicherheitsstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen, die an Waldflächen angrenzen.
Zur wirksamen Verhütung von Großschadensereignissen sind Eigentümer, Besitzer bzw. sonstige Nutzungsberechtigte landwirtschaftlicher Flächen verpflichtet, bei den Waldbrandgefahrenstufen 3 bis 5, auf den von ihnen genutzten Flächen, die im Sinne des Landeswaldgesetzes unmittelbar an Waldflächen angrenzen, bei Erntearbeiten einen Schutzstreifen von drei Meter Breite zum Wald anzulegen. Diese Maßnahme soll den Wald vor einem eventuell übergreifenden Feuer schützen. Dazu ist unmittelbar vor Beginn der Erntemaßnahme der vorbenannte Streifen abzuernten, vom Erntegut zu beräumen und anschließend umzubrechen. Erst danach darf der Erntevorgang fortgesetzt werden.