Beantragung gilt ab sofort

Die Anträge auf Agrarförderung für das Antragsjahr 2020 können ab heute bis zum 15. Mai 2020 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt wieder online über den WebClient unter www.agrarantrag-bb.de. Die Seite wird am 2. April freigeschaltet.

Die Agrarbeihilfen sollen pünktlich bis zum Ende des Jahres 2020 bei den Landwirtschaftsbetrieben ankommen. Dafür müssen die Anträge der Landwirtinnen und Landwirte so früh wie möglich und spätestens bis zum 15. Mai 2020 gestellt werden. Diese Frist für die Abgabe des Agrarförderantrags gilt auch in allen anderen Bundesländern.

Mit dem Onlineverfahren ist auch die kontaktlose Abgabe der Anträge gewährleistet. Die Frist ist gewahrt, wenn bis 15. Mai der unterschriebene Datenbegleitschein beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft eingeht – dies ist auch per E-Mail oder Fax möglich, wenn das unterschriebene Original spätestens nach 5 Arbeitstagen nachgereicht wird. Dies gilt auch für Unterlagen, die nach dem 15. Mai 2020 eingereicht werden müssen, wie z. B. die nachträgliche Änderung von als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) gekennzeichneten Flächen bis zum 1. Oktober 2020 oder die Abgabe der Anlage „Pflugereignis“.

Wenn krankheitsbedingt eine fristgerechte Abgabe nicht möglich ist, muss das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, z. B. telefonisch, darüber informiert werden. Allerdings können nach dem 09. Juni 2020 eingehende Agrarförderanträge nicht mehr bearbeitet werden.

Für den Antrag müssen alle betrieblich genutzten landwirtschaftlichen Flächen je nach Bundesland digital erfasst, aktiviert und eingereicht werden. Dennoch ist der Antrag auf Direktzahlungen weiterhin ausschließlich in dem Bundesland zu stellen, in dem sich der Betriebssitz befindet. Informationen zu Kontakt und Antragssystemen der einzelnen Bundesländer sind unter www.zi-daten.de/gsaa-adress.html zu finden.

Unverändert bleiben die Antragstellung zur Auszahlung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und den Ökolandbau sowie die Förderung nach der Natura 2000-Richtlinie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau. Die Flächen sind im sogenannten Belegenheitsland einzuzeichnen, zu aktivieren und zu beantragen. Für Flächen in Brandenburg und Berlin, ist das Belegenheitsland Brandenburg und Berlin.

Ende 2019 hatte das Agrarumweltministerium Direkthilfen in Höhe von insgesamt 348,9 Millionen Euro ausgezahlt. Die Fördersumme der Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligen Gebieten betrug im vergangenen Jahr 26 Millionen Euro.

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