Dringende Maßnahmen von der Politik gefordert

Der vergangene April mit Nachttemperaturen von bis zu minus 7 °C in mehreren Nächten hat gravierende Spuren in den sehr verfrüht ausgetriebenen Obstblüten hinterlassen und zu Ausfällen von 70 – 100% geführt. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität solcher klimatischen Wetterereignisse fordert der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e.V. dringend politische Unterstützung und Maßnahmen.

Die Situation für viele Brandenburger Obstbetriebe mit hohem Baumobstanteil ist sehr ernst. Diesen Unternehmen fehlen vollständig ihre Einnahmen, zumal bereits diverse Kosten für Baumschnitt sowie erste Düngungen und Pflegemaßnahmen entstanden sind. Hinzu kommen drohende Vertragsstrafen, wenn zuvor ausgehandelte Liefermengen der Obstbetriebe mit dem Handel nicht eingehalten werden können.

Einige Apfelbetriebe haben 80 – 95 % weniger Früchte. Die noch am Baum verbliebenen Früchte haben einen frostbedingten Schorfring entwickelt und sind so nicht mehr als Tafelobst vermarktbar. Andere wenige Äpfel wurden besser vom Baum versorgt, sind deutlich größer und können somit nur noch als Mostobst und damit zu einem deutlich geringeren Preis in den Handel gelangen. Die ohnehin kaum vorhandenen Kirschen wurden von den Staren weiter dezimiert oder durch den Regen zum Platzen gebracht. Obstbetriebe, die sonst 7-14 Tonnen Kirschen ernten, kamen in diesem Jahr nur 180 kg. Bei Pflaumen hält sich der Schaden mit „nur“ etwa 50% in Grenzen, aber auch hier kommt es durch den Frost zu Deformationen. Aronia und Johannisbeeren sind zu 90 bis 100 % geschädigt. Der Einnahmeausfall liegt allein hier bei bis zu 1,2 Millionen Euro. Beim Weinbau bewegen sich die Schäden durch Frost im Bereich von 80-100 %.

Der Gartenbauverband appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, folgende umfassende Maßnahmen zum Erhalt des Obstgartenanbaus in Brandenburg zu ergreifen: Mit den finanziellen Soforthilfen müssen geschädigte Betriebe schnell und unbürokratisch unterstützt werden, um Betriebsaufgaben zu verhindern und die unmittelbaren finanziellen Belastungen zu mildern. Auf Initiative des Gartenbauverbandes wurden insgesamt sieben Millionen Euro Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Der Entwurf für diese Billigkeitsrichtlinie wurde am 29.Juli fertig gestellt, so dass dieses Jahr drei Millionen Euro, ab 2025 noch einmal vier Millionen Euro an die geschädigten Betriebe ausgezahlt werden könnten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die dieses Jahr 30 % Umsatzeinbußen durch Frostschäden im Vergleich zu den letzten drei bis fünf Betriebsjahren hatten. Erstattet würden dann bis zu 80 % dieser Einbußen. Die Antragstellung wird ab September möglich sein, das Fristende ist im Oktober.

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