Frankfurter Zoll leitet Verfahren gegen Firmen ein

Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder), das auch für den Landkreis Oder-Spree zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 52 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 184.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup, der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) 56 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein.
Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Vor allem auch auf dem Bau gibt es immer wieder schwarze Schafe. Es kommt allerdings darauf an, die ausfindig zu machen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sollte den Bau deshalb stärker ins Visier nehmen. Im vergangenen Jahr konnte sie im Hauptzollamtsbezirk Frankfurt (Oder) lediglich sechs Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen einleiten. Jede Kontrolle mehr erhöht die Chance, weitere Verstöße aufzudecken. Für die Bezirksvorsitzende der IG Bau Oderland sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von Astrid Gehrke, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch im Landkreis Oder-Spree noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so die Bezirksvorsitzende.

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