Info-Veranstaltung zur Antragstellung

Landwirte können bereits Beratungsdienstleistungen ohne große Bürokratie in Anspruch nehmen. Das Land ergänzt und verstärkt nun die Beratungsförderung und sucht hierfür Betriebe, die bereits tiergerechte Haltungsverfahren erfolgreich in der Praxis umsetzen (Konsultationsbetriebe). Diese erhalten jährlich 3.500 Euro für maximal fünf Jahre.

Ein Betrieb geht in einem von 15 bestimmten Themengebieten als Pionier voran, wendet neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren an und teilt diese mit seinen Berufskollegen. Zu den Themengebieten gehören Precision Farming, Betriebsübernahme oder Moorschutz. Zu jedem Themengebiet wird ein Betrieb gesucht und gefördert. Bislang fördert das Landwirtschaftsministerium bereits Konsultationsbetriebe im Bereich der Tierhaltung sowie die Demonstrationsbetriebe aus dem Modellprojekt Naturschutzberatung Brandenburg. Jetzt wird ein neues und zusätzliches Förderangebot geschaffen.

Die neuen Konsultationsbetriebe sollen mindestens zwei Hofveranstaltungen pro Jahr anbieten, beispielsweise Feldtage oder Informationsveranstaltungen zum eigenen Betrieb. Zudem sind sie in ihrem Themengebiet Ansprechpartner für andere landwirtschaftliche Akteure. Die Anträge auf Förderung müssen bis zum 7. März 2025 gestellt werden. Wie man Konsultationsbetrieb werden kann und was bei der Antragstellung hilft – darüber informiert das Agrarministerium in einer Online-Informationsveranstaltung am 5. November um 13 Uhr.

Sie erhalten den Link auch auf Anfrage beim Verantwortlichen der Beratungsrichtlinie über die E-Mail-Adresse: Lukas.Bueenfeld@MLUK.Brandenburg.de

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