Nachweis über das Vorhandensein eines E-Fahrzeuges

Das Bundesverkehrsministerium startet ein neues Förderprogramm mit Investitionszuschüssen für die Kombination einer Ladestation mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt im Grundsatz das neue Angebot, sieht aber Nachbesserungsbedarf in wichtigen Details. Er weist seit langem erfolgreich auf die sinnvolle Kombination der drei Energiewendetechnologien hin.

Nach einer im Frühsommer im BSW-Auftrag unter Immobilienbesitzern durchgeführten YouGov-Repräsentativbefragung wollen sich zwei Drittel der Immobilieneigentümer in Deutschland eine Solarstromanlage anschaffen, jeder sechste bereits bis zum nächsten Frühjahr. Bei der Installation von Solarstromanlagen auf Eigenheimen zählen Solarbatterien inzwischen zum Standard immer häufiger wird die Solaranlage laut Umfrage auch mit einer Wallbox zum Laden von E-Autos kombiniert.

Eine typische 70 Quadratmeter große Solarstromanlage mit einer Nennleistung von 13 Kilowatt produziere nach BSW-Angaben im Jahr so viel Strom wie ein vierköpfiger Haushalt insgesamt verbraucht, um alle seine Energiebedürfnisse zu decken: Strom für den Haushalt, für bis zu 20.000 Kilometer Fahrt im E-Auto sowie Strom für die Wärmepumpe, um ein durchschnittlich gedämmtes Einfamilienhaus zu beheizen.
So empfiehlt der Bundesverband, den vom Fördergeber geforderten Nachweis über das Vorhandensein eines E-Fahrzeuges erst nach Vorhabenende und nicht bereits bei Antragstellung erbringen zu müssen. Dadurch würden auch Personen einbezogen, die momentan über den Kauf eines E-Autos inkl. Energiesystem nachdenken und die Kaufentscheidung des E-Autos von einer Förderzusage abhängig machen.

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