20 Millionen Euro für Binnenfischerei und Aquakultur

Anträge ab sofort möglich

Um Brandenburgs Binnenfischerei und die Teichwirtschaft stärker zu unterstützen, hat das Agrar-Umweltministerium eine neue Förderrichtlinie aufgelegt. Damit stehen bis 2029 insgesamt 20,1 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist im Vergleich mit der vorangegangenen Förderperiode ein Plus von 2,8 Millionen Euro. Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen der Binnenfischerei oder der Aquakultur im Haupt- oder Nebenerwerb und deren rechtsfähige Vereinigungen. In der Karpfenteichwirtschaft ist zudem eine Förderung für spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen auch für andere Landbewirtschaftende möglich.

Die künftige Unterstützung knüpft an die bewährte Ausrichtung der bisherigen Förderung an und bietet gleichzeitig eine Reihe von neuen Fördermöglichkeiten für die Unternehmen und den Sektor insgesamt. Im Rahmen der strukturellen Förderung ist eine finanzielle Unterstützung von produktiven Investitionen in den Fischerei- und Aquakulturbetrieben, von Umweltdienstleistungen in der Teichwirtschaft und von Maßnahmen zur Fischereiforschung sowie zum Erhalt des Aalbestandes möglich. Erstmals wird eine Unterstützung von Diversifizierungsmöglichkeiten für Fischerei- und Aquakulturbetriebe oder auch die Förderung von fischereilicher Infrastruktur angeboten.

Wesentliche Änderungen bringt die neue Richtlinie für die Förderung der Umweltdienstleistungen in der Karpfenteichwirtschaft. Neben einer höheren Förderung für die Pflege und den Erhalt von Teichflächen im Rahmen einer extensiven Bewirtschaftung sieht die neue Richtlinie die Kombination mit einem ebenfalls verstärkten Ausgleich für zusätzliche Arten- und Biotopschutzmaßnahmen vor. Dafür wird die Förderung mit Mitteln des Vertragsnaturschutzes kombiniert. Bei Fragen zur Antragstellung hilft gern die Antrags- und Bewilligungsbehörde weiter.

Förderanträge können online gestellt werden. Das entsprechende digitale Antragssystem ist in das Portal „Agrarantrag Brandenburg

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