Land Brandenburg hebt bei Vergaben Wertgrenzen an

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Brandenburg hat das Finanzministerium veranlasst, dass die Wertgrenzen für Vergaben des Landes heraufgesetzt werden. Konnten Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes beispielsweise Liefer- und Dienstleistungen bisher nur bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 20.000 Euro in einer Verhandlungsvergabe oder einer beschränkten Ausschreibung vergeben, ist dies künftig bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich. Oberhalb von 100.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) ist bei Liefer- und Dienstleistungen für das Land weiter eine reguläre Ausschreibung notwendig. Für eine entsprechende Anhebung der Wertgrenzen hat das Finanzministerium die Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung geändert. Die angehobenen Wertgrenzen treten zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Das Finanzministerium hat die Anhebung der Wertgrenzen für Vergaben durch das Land mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung veranlasst. Die Regelungen treten zum 1. Oktober 2020 in Kraft und sind im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 33 vom 19. August 2020 (ab Seite 805) veröffentlicht (https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2033_20.pdf).

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