Lockdowns können aber keine langfristige Lösung sein

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg begrüßt, dass die Politik mit den Novemberhilfen ihre Zusage für eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle eingehalten hat. „Das sind Mut machende Nachrichten für unsere notleidenden Betriebe“, sagt Präsident Olaf Schöpe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wertet dies auch als Anerkennung der Lage der Branche, diese in ihrer größten Not zu unterstützen. Auch, dass auch große Unternehmen über die Novemberhilfe Plus erstmals wirksame Unterstützung erfahren, findet Schöpe „gerecht und konsequent!“ Jetzt geht es darum, dass so schnell wie möglich die Details des Hilfsprogramms auf den Tisch kommen. Noch wichtiger für unsere Unternehmen ist eine schnelle Umsetzung der Hilfen von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Eine Zahlung erst im Dezember, was eine Vorfinanzierung aller Kosten bedeutet, wird viele Unternehmen sicher vor Probleme stellen, denn ein „Sommer-Polster“ ist aufgrund der begrenzten Kapazitäten besonders in kleineren Häusern so gut wie nicht vorhanden!

Viel wichtiger ist für den Gaststättenverband die Frage, welche Pläne die Landesregierung für die Branche bis zum Frühjahr entwickelt? Der Präsident fordert: Nur ein Auf- und Zumachen ist keine Langfristlösung. Hier erwarten wir perspektivisch individuellere Lösungen. Die Kolleginnen und Kollegen wollen arbeiten. Außerdem müssen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die besonders unter dieser Situation leiden, eine Lösung anbieten! Dabei geht es uns um eine zukünftige Strategie und nicht nur um Hilfen. Eine Strategie muss auch in Unterstützungsangebote münden, neue Geschäftsfelder zu entwickeln, Beratungsangebote zu schaffen und zu unterstützen, damit auch in pandemiefeste Lösungen in der Branche investiert werden kann!

Die angekündigten Zuschüsse pro Woche der Schließung sollen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 betragen. Die Novemberhilfe sieht Beihilfen bis eine Million Euro vor. Für junge Unternehmen gelten die Umsätze im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung als Maßstab. Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außer-Haus-Verkaufs-Umsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet. Im Gegenzug werden die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Für Hotels, die weiterhin Geschäftsreisende beherbergen dürfen, gilt, dass Umsätze von weniger als 25 Prozent auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet werden.

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