24,2 Millionen Euro an Brandenburger Krankenhäuser ausgezahlt

Erste Ausgleichszahlungen nach Krankenhausfinanzierungsgesetz – Auszahlungen erfolgen wöchentlich bis September. Die Brandenburger Krankenhäuser haben in dieser Woche zum ersten Mal Geld aus dem Corona-Rettungsschirm des Bundes ausgezahlt bekommen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung, das für die Auszahlung in Brandenburg administrativ zuständig ist, hat nach einer Bedarfsabfrage jetzt erstmalig eine Summe von insgesamt 24,2 Millionen Euro an 53 Krankenhäuser ausgezahlt.

Um freie Kapazitäten für Corona-Patienten zu schaffen, verschieben Krankenhäuser planbare Operationen und Behandlungen. Das führt aber zu Einnahmeausfällen. Aufgrund solcher COVID-19 bedingter Sonderbelastungen stellt der Bund Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung. Grundlage dafür ist § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz.

Die Ausgleichzahlungen werden von den Landesbehörden an die Krankenhäuser ausgezahlt. Die Krankenhäuser übermitteln die hierfür erforderlichen Daten und Informationen nach einem abgestimmten Verfahren. Die Bedarfsanmeldungen der Krankenhäuser sowie die Auszahlungen an diese erfolgen wöchentlich bis zum Monat September 2020.

Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Außerdem gibt es einen Bonus von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.

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