Landkreise und kreisfreien Städte schaffen Rechtsfrieden

Erste Umsetzungsschritte nach Änderung des Brandenburger Kita-Gesetzes zur Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit: Die Nachzahlung für den Ausgleich von nicht vereinnahmten Elternbeiträgen für 2022 ist bereits auf den Weg gebracht. Kita-Träger erhalten 30 Euro für jedes Kind pro Monat, das seit dem 1. Juni 2022 in der Kita beitragsfrei betreut wird, weil die Eltern entweder Sozialleistungen beziehen oder über sehr geringe Einkommen verfügen. Diese einmalige Nachzahlung erfolgt an die Landkreise und kreisfreien Städte und dient dem Rechtsfrieden. Seit zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg aus dem Mai 2022 besteht für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie für die Kita-Träger die Unsicherheit, was sie vom Land erhalten, wenn Kinder beitragsfrei gemäß § 90 SGB VIII zu betreuen sind. Die nunmehr beschlossene Änderung des Kita-Gesetzes sieht vor, dass eine einmalige Nachzahlung für die Monate Juni bis Dezember 2022 erfolgt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die entsprechenden Bescheide in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro heute unverzüglich erlassen. Die Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte werden noch bis Jahresende erfolgen, die Landkreise und kreisfreien Städte werden die Zahlungen an die Kita-Träger Anfang nächsten Jahres weiterleiten. Im Rahmen des Brandenburg-Pakets (Entlastungspaket) werden die Kita-Träger für die Jahre 2023 und 2024 für diese Freistellungsfälle ebenfalls 30 Euro pro Monat und Kind erhalten.

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