Förderrichtlinie wird kleine und mittlere Betriebe umfassen
Zur sofortigen finanziellen Unterstützung für von der Corona-Krise betroffene Landwirtschaftsbetriebe erarbeitet das Agrarministerium aktuell eine Förderrichtlinie. Minister Axel Vogel: „Diese neue Richtlinie soll nicht nur für Kleinstbetriebe bis zu 10 Mitarbeitenden gelten, so wie es das Programm vom Bund vorsieht. Wir ermöglichen auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Liquiditätsbeihilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium arbeiten mit Hochdruck daran.“
Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie für gewerbliche Unternehmen gestaffelt. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Anträge bearbeiten. Die Richtlinie soll bis Ende der Woche in Kraft treten. Sie beinhaltet auch eine mögliche Unterstützung für Fischereibetriebe, Waldbesitzer und Unternehmen der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte.
Der Minister ist im regelmäßigen persönlichen Kontakt mit den Vertretern aus Landwirtschaft und Gartenbau. „Landwirte, Gemüsebauern und Tierhalter haben wir als systemrelevant anerkannt. Die vom Land beschlossene Unterstützung für polnische Berufspendlerinnen und -pendler kommt explizit auch in Landwirtschaft und Gartenbau zum Einsatz, wo rund 750 aus Polen nach Brandenburg pendelnden Menschen beschäftigt sind.“
Saisonarbeitskräfte, die schon im Land sind und in den kommenden Wochen in der Spargelernte und danach vor allem beim Erdbeerpflücken helfen, können statt bisher 70 Tage jetzt 115 Tage sozialversicherungsfrei in Brandenburg arbeiten – das gilt bis 31. Oktober 2020.