Energiehilfen für Unternehmen
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte nicht nur zu einer Materialknappheit in vielen Branchen, sondern im vergangenen Oktober mit 11,5 Prozent auch zur höchsten Inflationsrate seit Bestehen der Europäischen Union. Ein entscheidender Treiber dabei waren die infolge des Krieges stark gestiegenen Energiekosten. So erreichte beispielsweise der Gaspreis im vergangenen August seinen bisherigen Höchststand von über 350 Euro pro Megawattstunde. Daraufhin brachte die Bundesregierung entsprechende Energiepreisbremsen auf den Weg. Am Dienstag, 11. April, ab 12 Uhr, startet in Brandenburg nun ein weiteres Unterstützungsprogramm für energieintensive und damit besonders stark betroffene Unternehmen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, die zum einen eine hohe Energieintensität, Achten sie dabei zur Energieintensität auf die Hinweise auf der Hompage der ILB von mindestens sechs Prozent im Jahr 2021 aufweisen und zum anderen von starken Energiepreiserhöhungen betroffen sind. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Energiepreise im Jahr 2022 gegenüber 2021. Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.
Die weiteren Details können der ILB-Website unter www.ilb.de entnommen werden. Dort ist seit Dienstag, auch die Online-Antragstellung möglich. Im Vorfeld ist eine Beratung bei der zuständigen örtlichen Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer erforderlich, die über die genauen Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen informiert. Anträge können bis zum 10. November 2023 gestellt werden.