Jobs würden in Oder-Spree von höherem Mindestlohn profitieren

Im Job alles geben – und trotzdem nur ein „schmales Portemonnaie“ haben: In Oder-Spree arbeiten aktuell rund 5.700 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn. Sie verdienen 12,41 Euro pro Stunde. Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarkt-Untersuchung vom Pestel-Institut.

Dabei haben die Wissenschaftler auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn für den Kreis Oder-Spree bedeuten würde. Konkret geht es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro. Davon würden enorm viele Menschen profitieren. Im Landkreis Oder-Spree ginge der Lohn auf einen Schlag in rund 11.700 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 15 Prozent aller Jobs im in Oder-Spree weniger als 14 Euro pro Stunde verdient, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut, das die aktuellen Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gemacht hat.

Die NGG Berlin-Brandenburg will damit ihrer Forderung nach einem höheren gesetzlichen Mindestlohn Nachdruck verleihen. „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Jobs in Oder-Spree aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt, sagt der Geschäftsführer der NGG Berlin-Brandenburg, Sebastian Riesner.

Die NGG Berlin-Brandenburg macht deutlich, dass es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“ gehe. Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen: „Es geht auch um mehr, als die Existenz zu sichern. Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, macht Sebastian Riesner deutlich. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse – immer auf einen Vollzeit-Job bezogen – am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor.

Ab Januar wird der Mindestlohn „um lediglich 41 Cent auf nur 12,82 Euro steigen, so die NGG. Das habe die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften bereits im Sommer 2023 so beschlossen. „Dabei müsste er eigentlich schon jetzt in Deutschland bei rund 14 Euro liegen, sagt Sebastian Riesner. Das gehe klar aus der EU-Mindestlohnrichtlinie hervor. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn der Bundesarbeitsminister die Mindestlohnkommission auffordert, die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen, so der NGG-Geschäftsführer.

Nach europäischen Vorgaben müsse der Mindestlohn aktuell nicht nur bei rund 14 Euro, sondern bald schon bei mindestens 15 Euro liegen. Außerdem gebe die EU-Richtlinie der Bundesregierung eine weitere wichtige Hausaufgabe mit auf den Weg: „Sie muss für eine Erhöhung der Tarifbindung sorgen. Also dafür, dass mehr Menschen von einem Tarifvertrag profitieren. Auch das muss die Ampel in Berlin dringend anpacken, so Riesner.

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