UVB-Präsidium kritisiert Debatte um Vergabe-Mindestlohn
Die Unternehmen in der Hauptstadtregion haben den Berliner Senat vor falschen Weichenstellungen in der Wirtschaftspolitik gewarnt. Bei der geplanten Neufassung des Vergabegesetzes dürfe es nicht noch mehr bürokratische Lasten für den Mittelstand geben. „Das Ausmaß an Regelungen, Verordnungen oder Nachweispflichten für kleine und mittlere Firmen hat ein vernünftiges Maß längst überschritten. Hier brauchen wir dringend eine Trendwende“, heißt es in einer Erklärung des Präsidiums der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). Das Gremium hatte sie in der letzten Woche einstimmig verabschiedet.
„Das neue Vergabe-Gesetz muss für den Mittelstand den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern und eine echte Entlastung bei der Bürokratie bringen. Das Gegenteil wäre erreicht, wenn der Zeitaufwand für eine Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag unvertretbar hoch würde und die Unternehmen ihren Beschäftigten je nach Auftraggeber entweder den tariflichen Mindestlohn, den bundesweit gültigen Mindestlohn oder den Berliner Vergabe-Mindestlohn zahlen müssten. Im Ergebnis würden sich noch weniger Firmen um öffentliche Aufträge bewerben – höhere Kosten etwa bei Bauprojekten wären die Folge.“ Im UVB-Spitzengremium sind alle wichtigen Branchen der Region vertreten.
Eine schrittweise Anhebung des Vergabe-Mindestlohns auf 12,63 Euro würde zudem der Tarifbindung erheblich schaden, warnt die UVB-Spitze weiter. „In rund 20 Branchen und Gewerken haben Arbeitgeber und Gewerkschaft aus Wettbewerbsgründen geringere tarifliche Lohnuntergrenzen vereinbart – im Garten- und Landschaftsbau, im Elektrohandwerk, im Einzelhandel oder im Bereich Heizung, Klima, Sanitär. Mit einem höheren, vom Land verordneten Mindestlohn würden diese Tarifverträge verdrängt.“
Bei öffentlichen Vergaben solle in erster Linie das wirtschaftlichste Angebot entscheiden, mahnt das UVB-Präsidium. Es sei falsch, das Verfahren mit noch mehr sozialpolitischen Kriterien zu überfrachten. Nach Ansicht der UVB müsse Berlin den Vergabe-Mindestlohn an die bundesweite Lohnuntergrenze koppeln. „Die Mindestlohn-Kommission des Bundes orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne. Es gibt keinen Grund, warum Berlin hier einen Sonderweg gehen sollte.“