Könnte ab Jahreswechsel wirkungslos zu werden
Am Dienstag hat der Berliner Senat entschieden, den Landesmindestlohn zu erhöhen, was der DGB grundsätzlich begrüßt. Der Vergabe-Mindestlohn ist von dieser Erhöhung jedoch nicht betroffen und droht, da er dann unter der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns liegt, zum 1. Januar 2026 stillschweigend zu verschwinden genauso in Brandenburg. Die DGB-Bezirksvorsitzende Katja Karger warnt eindringlich davor und fordert beide Landesregierungen auf, jetzt zügig zu handeln und auch den Vergabe-Mindestlohn deutlich anzuheben. Ansonsten bedeute dies einen Rückzug beider Länder aus ihrer Verantwortung für Gute Arbeit. Das stehe im Widerspruch zu den Vereinbarungen in beiden Koalitionsverträgen und gehe zulasten der Beschäftigten.
Am 1.Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, sagt Karger und erläutert, das ist gut und richtig schützt allerdings immer noch nicht vor Armut. Und mit dieser Erhöhung wird der Vergabe-Mindestlohn in Berlin derzeit bei 13,69 Euro und Brandenburg derzeit 13,00 Euro auch noch wirkungslos. Ich empfehle den Verantwortlichen namentlich der Berliner Wirtschaftssenatorin und Brandenburgs Wirtschaftsminister dringend einen Blick in ihre Koalitionsverträge. In beiden steht ausdrücklich, dass der Vergabe-Mindestlohn erhalten bleiben soll, und das aus gutem Grund, kritisiert Katja Karger, Vorsitzende des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg. In beiden Bundesländern arbeiten weniger als 50 Prozent der Beschäftigten unter dem Schutz eines Tarifvertrags. Der Vergabe-Mindestlohn ist also für viele Beschäftigte, die öffentliche Aufträge erfüllen, existenzsichernd.
Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze, unabhängig von der Qualifikation der Beschäftigten. Er muss von allen Arbeitgebern gezahlt werden, auch ohne Tarifvertrag egal ob kleiner Späti, großer Lieferdienst oder der Staat. Für die Länder Berlin und Brandenburg gilt der Vergabe-Mindestlohn, denn öffentliche Aufträge sollen an Unternehmen vergeben werden, die für ein Mindestmaß von Guter Arbeit stehen. Wenn schon nicht tarifgebunden, dann sollten sie zumindest mehr als das Minimum bezahlen, zum Beispiel an die Beschäftigten von Schul- und Kita-Cateringbetrieben, die täglich dafür sorgen, dass Berliner Kinder ein warmes Essen bekommen, sagt Karger.


