Verlängerung der Abgabefrist der Grundsteuerklärung
Finanzministerin Katrin Lange hat die vereinbarte Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 begrüßt: „Das ist eine vernünftige und bürgerfreundliche Entscheidung, der ich gerne zugestimmt habe. Wir wären bis Ende Oktober nicht fertig geworden und es ist völlig richtig, den Bürgern etwas mehr Zeit zu geben. Die haben im Moment auch alle noch ganz andere Sorgen. Die Verlängerung bis Ende Januar schafft jetzt mehr Luft für alle Beteiligten und das kann man nur begrüßen. Allerdings will ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es sich um eine einmalige Verlängerung handelt. Bis Ende Januar müssen die Erklärungen dann auch vorliegen, da ist auch nach der Weihnachtszeit, in der sich wohl niemand gern damit beschäftigen möchte, noch genug Zeit.“ Lange hatte sich bereits im Vorfeld der Finanzministerkonferenz in Berlin offen gezeigt für eine Verlängerung. In Brandenburg sind bislang 386.000 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, das entspricht einer Eingangsquote von rund 21,4 Prozent.
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Steuerverwaltung auf der Webseite
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/#