Erreger bei mehreren Wildvögeln in Norddeutschland nachgewiesen
In Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurden in den vergangenen Tagen bereits bei mehreren Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In den Niederlanden wurde Geflügelpest bei einem Geflügelbestand mit rund 35.700 Tieren festgestellt. Der Bestand musste gekeult werden. Angesichts dieser Fälle mahnt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher alle Geflügelhalter in Brandenburg zur Vorsicht: „Bisher handelt es sich nur um einzelne Fälle. Aber die Vogelgrippe ist auf dem Vormarsch. Wir müssen jederzeit damit rechnen, dass es auch in Brandenburg positive Fälle geben kann. Das Risiko einer Einschleppung ist hoch.“
Das Verbraucherschutzministerium informiert den Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg, den Landesverband der Rassegeflügelzüchter und die Bauernverbände mit einem Schreiben über die aktuelle Situation zur Geflügelpest und weist auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen hin. „Wir beobachten das Seuchengeschehen sehr aufmerksam. Das Geflügelpest-Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln wird fortgeführt. Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern“, so Nonnemacher. Darüber hinaus sollten Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. |