Förderbeträge für Wegebau & Löschwasserentnahmestellen angepasst
Extreme Trockenheit und munitionsbelastete Flächen ließen 2018 den Brandenburger Wald immer wieder brennen. Um bei der Waldbrandvorbeugung noch höhere Anreize für die Waldbesitzer zu schaffen, hat das Landwirtschaftsministerium die Fördersätze zur Vorbeugung von Waldbrandschäden angehoben und dazu eine überarbeitete Förderrichtlinie veröffentlicht.
Mehr als 1.650 Hektar Brandenburger Wald wurden 2018 ein Raub der Flammen. Davon entfielen rund 90 Prozent auf 11 Großbrände. Hauptgrund für die Brände war die extreme und langanhaltende Trockenheit. Die Bekämpfung der Brände wurde oft durch nicht zugängliche ehemalige Truppenübungsplätze und lange Wege zur nächsten Wasserstelle erschwert. Mit der nun überarbeiteten Forst-Förderrichtlinie sollen sich die Bedingungen für die Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden deutlich verbessern. So wurden die Fördersätze für Löschwasserentnahmestellen angehoben. Künftig können beim Bau oder bei einer Erweiterung von Löschwasserentnahmestellen auch Tiefbrunnen gefördert werden.
Waldbesitzer können bis zu 25.000 Euro statt der bisherigen 12.000 Euro pro Fördermaßnahme beantragen. Damit im Ernstfall die Feuerwehr schnellstmöglich an die Brandstellen kommt, wurde die Kappungsgrenze der Fördermittel für die Instandsetzung von Wegen, die dem vorbeugenden Waldbrandschutz oder der Waldbrandbekämpfung dienen, angehoben.
Weiterhin wurden die Förderbeträge für das Wegebaumaterial angepasst. Damit Waldbesitzer wissen, wie und mit welchen Baumarten eine Wiederaufforstung ihrer Brandflächen am besten gelingt, wurde der Stundensatz für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden“ auf 82 Euro erhöht. Somit kann eine umfassende Beratung der fast 100.000 Waldbesitzer in Brandenburg deutlich verbessert werden.