Landesregierung plant Aufschlag um 22 Prozent
Die Unternehmen in Brandenburg haben die Landesregierung aufgefordert, die geplante Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 13 Euro bis auf Weiteres auszusetzen. „Schlechter könnte der Zeitpunkt für einen solchen Schritt nicht sein“, begründete Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, diese Forderung. „Viele Firmen stehen vor der härtesten Belastungsprobe ihrer Geschichte – und die Politik will ihnen zusätzliche Kosten und überflüssige Bürokratie aufbürden“, urteilte er. „Das könnte zu gravierenden Schäden für unsere Betriebe führen und Arbeitsplätze gefährden, weil viele Betriebe auf öffentliche Aufträge angewiesen sind. Aktuell liegt der Vergabe-Mindestlohn in Brandenburg bei 10,68 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Aufträge, die das Land oder die Kommunen auslösen. Nach dem Willen der Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen soll die Lohn-Untergrenze ab 2021 auf 13 Euro steigen. Noch im Dezember ist die Abstimmung darüber im Landtag geplant. Ein solches Plus von 22 Prozent auf einen Schlag passt überhaupt nicht in die Landschaft“, argumentierte Amsinck. „Auf der einen Seite versucht der Staat, mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen die schlimmsten Corona-Folgen abzumildern. Auf der anderen Seite würde er den Unternehmen mit einem solchen Schritt aktiv Liquidität entziehen. Diese Gefahr auszublenden, wäre fahrlässig.“ Hinzu komme der steigende Verwaltungsaufwand.
Je nach Auftraggeber müssten die Betriebe bei ihrer Kalkulation künftig die Mindestlöhne in Brandenburg und Berlin, den gesetzlichen Mindestlohn des Bundes oder den tariflichen Mindestlohn berücksichtigen. Auch mit Blick auf den bundesweiten Mindestlohn hält der Spitzenverband das Vorhaben für unverständlich. Der Bund hat kürzlich beschlossen, die allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze auch mit Blick auf die schwierige Lage in mehreren Schritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro anzuheben. Der Mindestlohn in Brandenburg würde um ein Viertel über dieser Marke liegen – und das schon ab Januar. Damit hätte das Land den höchsten Vergabe-Mindestlohn aller 16 Bundesländer. „Dass sich ausgerechnet Brandenburg an die Spitze setzen will, ist angesichts der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe vollkommen unverständlich“, befand der Hauptgeschäftsführer. Auch für die öffentliche Hand käme ein solcher Erhöhungsschritt zur Unzeit, fügte der Spitzenverband hinzu. „Viele Kommunen haben in der Pandemie mit deutlichen Steuereinbrüchen zu kämpfen. Weiter steigende Lohnkosten würden ihren Spielraum zusätzlich einengen“, warnte Amsinck. |