Förderung von Wohneigentum in Innenstädten

Die eigenen vier Wände müssen kein Einfamilienhaus auf der grünen Wiese sein. Es soll den Menschen ermöglicht werden, auch in Innenstädten oder zentrumsnah Wohneigentum zu bilden. Mit deutlich verbesserten Förderbedingungen wird die Wohneigentumsförderung neu aufgestellt. So werden zukünftig Zuschüsse die Darlehensfinanzierung ergänzen und Fördergebiete erweitert. Es wird sowohl der Neubau von Wohnungen als auch der Erwerb vorhandener Gebäude zur Selbstnutzung unterstützt. Damit sollen deutlich mehr Bauwillige als bisher erreicht werden, sie leisten einen Beitrag, um die Innenstädte zu stärken und als Wohnstandorte attraktiv zu machen. Die Änderungen der Wohneigentumsförderungsrichtlinie beziehen sich im Wesentlichen auf die Erweiterung der Gebietskulissen und die Ergänzung der Darlehensförderung mit Zuschüssen. Die Zuschüsse sollen Familien mit Kindern und Haushalte mit geringem Einkommen mehr als bisher in die Lage versetzen, Wohneigentum im Land Brandenburg zu bilden. Konkret heißt das, dass für jedes aktuell zum Haushalt zählende Kind, ein Zuschuss von 5.000 Euro pro Kind gezahlt wird. Selbst künftig geborene Kinder können berücksichtigt werden. Für sie wird auf Antrag ein Tilgungsnachlass in gleicher Höhe gewährt.

Neben der Aktualisierung der Finanzierungsinstrumente ist künftig die Förderung in erweiterten Kulissen möglich. Während die Förderung bisher nur in innerstädtischen Sanierungsgebieten oder angrenzenden „Vorranggebieten Wohnen“ möglich war, ist sie nunmehr auch in „Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung“ möglich. Die konkrete Abgrenzung dieser Förderkulissen erfolgt durch die jeweilige Kommune. Ob ein Grundstück förderfähig ist, kann man demnächst auch online erfahren. Ab dem zweiten Quartal steht hierfür ein Online-Tool auf der Internetseite des Infrastrukturministeriums oder der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Verfügung. Anträge auf Förderung können bei der ILB ab sofort gestellt werden. Für die Jahre 2018 und 2019 stehen für die gesamte Wohnraumförderung Förderungsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung.

 

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