Vorzeitiger Beginn für Gigafactory
Das Landesamt für Umwelt lässt in zwei Entscheidungen den vorzeitigen Beginn der Errichtung für Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung und die geänderte Errichtung von Gebäudeteilen nach § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu.
Den Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung von mehreren Versickerungs- und Absetzbecken, des Regenrückhaltebeckens, des Löschwasserrückhaltebeckens sowie des Einlaufbauwerks und Rohrschachtpumpwerks hatte Tesla im Mai 21gestellt. Über den Antrag konnte erst jetzt entschieden werden, weil durch eine Änderung des Vorhabens im laufenden Genehmigungsverfahren eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wurde. Nachdem alle beteiligten Behörden unter Einbeziehung auch der neuen vorgetragenen Einwendungen die positive Genehmigungsprognose für das Vorhaben gemäß § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz nochmals bestätigt haben, war diese Entscheidung jetzt zu treffen. Dies gilt auch für eine weitere Zulassung des vorzeitigen Beginns, mit der die veränderte Errichtung von Gebäuden erlaubt wird. Weil sich mit der Veränderung des Projekts durch den Antrag vom 3. Juni 2021 auch Veränderungen an der Gebäudehülle ergeben hatten, hat die Firma Tesla die bereits zugelassene Errichtung von Gebäuden in angepasster Form nochmals beantragt. Mit der jetzigen Zulassung wird die Errichtung der kompletten veränderten Gebäudehülle einschließlich der Veränderungen an der jetzt für die Batteriezellfertigung vorgesehenen Lagerhalle erlaubt. Die geplanten Pfahlgründungen sind nicht Bestandteil der Zulassungen. Weiterhin baut Tesla auf eigenes Risiko und musste sich zum Rückbau der Anlage verpflichten, sofern die abschließende Genehmigung nicht erteilt wird. Im Genehmigungsverfahren startet voraussichtlich in der nächsten Woche die Online-Konsultation zur Erörterung der in allen drei Einwendungsfristen erhobenen Einwendungen. |