Unterricht in Brandenburg soll weiterhin auf hohem Niveau bleiben
Brandenburg ist ein attraktiver Standort für Lehrkräfte. Wir haben schon in der Vergangenheit viel getan, um Lehrern gute Rahmenbedingungen bieten zu können. Und durch die Möglichkeit des Seiteneinstiegs konnten wir viele Stellen besetzen. Jetzt wollen wir noch weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Die Gewinnung von ausreichend Fachkräften ist eine große Herausforderung. Die Landesregierung tut alles, um ausreichend Lehrkräfte einstellen zu können, so Bildungsministerin Britta Ernst.
Geplante Maßnahmen:
Verbeamtung von Seiteneinsteigern
Ein Schritt zur Erhöhung der Attraktivität und Wertschätzung der Lehrtätigkeit ist die Möglichkeit der Verbeamtung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit einem Bachelorabschluss nach einer weiteren Qualifizierung zur Bildungsamtfrau /-mann mit einer Besoldung nach A11 (bei Abdeckung eines Faches) und zur Bildungsamtsrätin /-rat mit einer Besoldung nach A12 (bei Abdeckung von zwei Fächern). Voraussetzung für eine Verbeamtung ist eine zusätzliche 18-monatige Zertifikatsqualifizierung mit Prüfungen (Befähigungserwerb) parallel zur Tätigkeit in der Schule. Die Änderung des Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetzes (BbgLeBiG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Entlastung von Lehrkräften
Dazu plant das MBJS Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten sowie von der besonderen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Um das zu realisieren, sollen insgesamt bis zu 200 Planstellen für Lehrkräfte für Schulassistenzen und Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden. Dies erfolgt durch die Ausnutzung der Spielräume der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation bei der Klassenbildung und der Richtwerte für die Ausstattung. Lehrkräfte sollen so gezielter im Unterricht eingesetzt werden.
Tarifgespräche mit den Partnern
Weiterhin sollen Tarifgespräche mit Lehrergewerkschaften geführt werden, insbesondere zu folgenden Punkten:
Ausweitung von Selbstlernzeiten und Hybridunterricht für Ältere
Die Ausweitung von Selbstlernzeiten und Hybridunterricht insbesondere für ältere Schülerinnen und Schüler in Abstimmung mit den anderen Bundesländern wird ebenfalls geprüft. Die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen muss gewahrt bleiben.
A13 wird höherer Dienst
Ab dem 1. August 2024 sollen alle in der Brandenburgischen Besoldungsordnung (BbgBesO) in den Besoldungsgruppen A13 und A13kw (künftig wegfallend) ausgewiesenen Lehrämter des gehobenen Dienstes (Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Sekundarstufe I, Lehramt für Förderpädagogik) der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zugeordnet werden.